
Jalpak International (Germany) GmbH
Branch Office Düsseldorf
Immermannstraße 45
D - 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-1686-01
Fax. 0211-1686-160
e-mail: web@jalpak.de
Geschäftsführer:
Kazuyuki Tanaka
Sitz der Gesellschaft: Frankfurt
HRB: 23037 Frankfurt/Main
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 12 12 93 0 56
Hauptbüro Frankfurt:
Jalpak International (Germany) GmbH
Head Office Frankfurt
Rossmarkt 15
60311 Frankfurt / Main
Tel. 069 / 921877-10
Fax.069 / 921877-144
e-mail: fra@jalpak.de
Kundeninformation:
Am
23. März hat die Europäische Kommission die "Schwarze Liste im
Luftverkehr" veröffentlicht. Reiseveranstalter, Reisebüros und
Fluggesellschaften sind verpflichtet, diese Liste ihren Kunden aktualisiert
zugänglich zu machen.
Die
Verordnung (EG) Nr. 211/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates mit eine
aktuellen Version der Schwarzen Liste finden Sie hier:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_084/l_08420060323de00140028.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere
Tätigkeit betrifft sowohl die Vermittlung von Beförderungsleistungen (wie Flug,
Bahn, Schiff, Auto, JRP etc.) und Pauschalreisen, als auch die Veranstaltung
von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung).
Als Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für
Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung
übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Leistungsträger
oder des Reiseveranstalters. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig
werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
Abschluss des
Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung
aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem
Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen
werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung
oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in
Ziffer 7b) oder 7c) genannten Gründen abgesagt werden kann. Dauert die Reise
nicht länger als 24 Stunden, schliesst sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der
volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt
werden.
Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder im Angebot und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der
Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
Leistungs - und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
Der
Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er
dem Kunden einen kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
Der
Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen - oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu
ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten.
Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu
machen.
Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
Tritt der
Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der
Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Die Umbuchung
einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und
nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der
Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle
Umkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich
nach den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und werden bei Buchung
ausgehändigt.
Beim Rücktritt
von Flugbuchungen nach Ticketausstellung kann, je nach Tarif eine Gebühr von
bis zu 100% des Ticketpreises betragen. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung
mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
Beim Rücktritt
von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der
verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen
Fluggesellschaften.
Nicht in
Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
Rücktritt und
Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
ohne
Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
bis 2 Wochen
vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
bis 4 Wochen
vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den
Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze , bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht
jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nachweist und wenn er dem
Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal
erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen
Gebrauch macht.
Aufhebung des
Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt , so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Haftung des
Reiseveranstalters
Der
Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
1. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
2. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäss Ziff. 3 vor Vertragsschluss die Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
3. die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
Der
Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Person.
Wird im Rahmen
einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern
er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist.
Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine
etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die
ihm auf Wunsch zugänglich zu machen ist.
Gewährleistung
Abhilfe
Wird
die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der
Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.
Minderung des
Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in
welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein. Soweit es
der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des
Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen - zweckmässig
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die
Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es
nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.Er
schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadens-Ersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Impressum
Redaktion:
Andrea Deckelmann, Ruth Bartholl, Jalpak
Germany
Gestaltung und Ausführung: cpk Düsseldorf, Svenja
Peters, Johannes Minkenberg
Disclaimer/Haftungsausschluss
Jalpak International (Germany) GmbH prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Jalpak International (Germany) GmbH ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Des Weiteren behält sich Jalpak International (Germany) GmbH das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. In keinem Fall kann Jalpak International (Germany) GmbH und/oder deren Lieferanten haftbar gemacht werden für besondere oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren, sei es bei vertragsgemäßer Nutzung oder durch Nachlässigkeit oder sonstige Umstände.
Vermittlungsentgelte
inkl. gesetzlicher MwSt. (ab 01.01.2007)
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EURO |
BEMERKUNGEN |
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FLUG |
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Entgelt pro Dokument |
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INLAND
(ETKT) |
47,60 |
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INLAND
(PAPIERTICKET) |
59,50 |
Hinterlegung
zzgl. Gebühr der Fluggesellschaft |
|
|
|
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EUROPA
EU (ETKT) |
45,83 |
|
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56,25 |
Hinterlegung
zzgl. Gebühr der Fluggesellschaft |
|
|
|
|
|
EUROPA
NON-EU (ETKT) |
44,35 |
|
|
EUROPA
NON-EU (PAPIERTICKET) |
54,43 |
Hinterlegung
zzgl. Gebühr der Fluggesellschaft |
|
|
|
|
|
INTERKONTINENTAL
(ETKT) |
50,40 |
|
|
INTERKONTINENTAL
(PAPIERTICKET) |
58,47 |
Hinterlegung
zzgl. Gebühr der Fluggesellschaft |
|
|
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|
Umbuchung
mit Umschreibung |
wie Originaldokument |
zzgl.
Gebühr der Fluggesellschaft |
|
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|
|
Umbuchung
Inland (nur MCO) |
wie Originaldokument |
zzgl.
Gebühr der Fluggesellschaft |
|
Umbuchung
International ETKT (nur MCO) |
52,36 |
zzgl.
Gebühr der Fluggesellschaft |
|
Umbuchung
International PAPIERTICKET (nur MCO) |
64,26 |
zzgl.
Gebühr der Fluggesellschaft |
|
|
|
|
|
Erstattung |
11,90 |
zzgl.
Gebühr der Fluggesellschaft |
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|
Umschreibung
fremder Tickets |
auf Anfrage |
|
|
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|
BAHN |
|
Entgelt pro Vorgang |
|
Ausstellung
(BAHNTIX) |
7,14 |
|
|
Ausstellung
(PAPIERFAHRKARTE) |
11,90 |
|
|
|
|
|
|
Umbuchung
/ Stornierung / Erstattung (BAHNTIX) |
7,14 |
zzgl.
Gebühr der Bahn |
|
Umbuchung
/ Stornierung / Erstattung (PAPIER) |
11,90 |
zzgl.
Gebühr der Bahn |
|
|
|
|
|
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|
|
FÄHREN |
|
Entgelt pro Dokument |
|
Ausstellung |
11,90 |
|
|
Umbuchung
/ Stornierung / Erstattung |
11,90 |
zzgl.
Gebühr der Reederei |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
HOTEL |
|
Entgelt pro
Reservierungsvorgang |
|
Reservierung
(mit / ohne Voucher) |
11,90 |
|
|
Umbuchung
/ Stornierung / Erstattung |
11,90 |
zzgl.
Gebühr des Hotels |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mietwagen |
|
Entgelt pro
Reservierungsvorgang |
|
Reservierung
(mit / ohne Voucher) |
11,90 |
|
|
Umbuchung
/ Stornierung / Erstattung |
11,90 |
zzgl.
Gebühr der Mietwagenfirma |
|
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|
Sonstiges |
|
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|
Kurierdienst
Inland * |
23,80 |
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|
Kurierdienst
Europa |
29,75 |
|
|
Kurierdienst
Interkontinental |
41,65 |
|
|
Visabesorgung |
ab 30,00 |
zzgl.
Gebühr von Botschaft und Visa-Service |
|
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|
*
Düsseldorf, Neuss, Willich, Krefeld, Ratingen,
Erkrath, Meerbusch entgeltfrei |
||
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|
Alle
Vermittlungsentgelte inkl. gesetzlicher MwSt. |
|
|
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|
Für die Beratung und Buchung Ihrer Pauschalreisen erheben wir
weiterhin kein Entgelt |
||
AGENT FEE incl. legal VAT (EFF. 01JAN2007)
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|
EURO |
REMARKS |
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|
|
|
|
|
|
|
|
FLUG |
|
Fee per document |
|
|
|
|
|
DOMESTIC (ETIX & ETKT) |
47,60 |
|
|
DOMESTIC (PAPER-TICKET) |
59,50 |
for prepaid ticket add charge of airline |
|
|
|
|
|
EUROPE
EU (ETIX & ETKT) |
45,83 |
|
|
EUROPE
EU (PAPER-TICKET) |
56,25 |
for prepaid ticket add charge of airline |
|
|
|
|
|
EUROPE NON-EU (ETIX & ETKT) |
44,35 |
|
|
EUROPE NON-EU (PAPER-TICKET) |
54,43 |
for prepaid ticket add charge of airline |
|
|
|
|
|
INTERCONTINENTAL
(ETIX & ETKT) |
50,40 |
|
|
INTERCONTINENTAL
(PAPER-TICKET) |
58,47 |
for prepaid ticket add charge of airline |
|
|
|
|
|
Rebooking with exchange of document |
see document |
add charge of airline |
|
|
|
|
|
Rebooking Domestic (MCO only) |
see document |
add charge of airline |
|
Rebooking International ETKT (MCO only) |
52,36 |
add charge of airline |
|
Rebooking International PAPERTICKET (MCO only) |
64,26 |
add charge of airline |
|
|
|
|
|
Refund |
11,90 |
add charge of airline |
|
|
|
|
|
Exchange
of other tickets |
on request |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
TRAIN |
|
Fee per journey |
|
Issue (BAHNTIX) |
7,14 |
|
|
Issue (PAPERTICKET) |
11,90 |
|
|
|
|
|
|
Rebooking / Cancellation
(BAHNTIX) |
7,14 |
add charge of DB |
|
Rebooking / Cancellation
(PAPERTICKET) |
11,90 |
add charge of DB |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
FERRIES |
|
Fee per document |
|
Issue |
11,90 |
|
|
Rebooking / Cancellation |
11,90 |
add charge of ferry company |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
HOTEL |
|
Fee per reservation |
|
Reservation
(with / without voucher) |
11,90 |
|
|
Rebooking / Cancellation |
11,90 |
add charge of hotel |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
RENTAL CAR |
|
Fee per reservation |
|
Reservation
(with / without voucher) |
11,90 |
|
|
Rebooking / Cancellation |
11,90 |
add charge of rental company |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
OTHERS |
|
|
|
Courierservice
Domestic* |
23,80 |
|
|
Courierservice
Europe |
29,75 |
|
|
Courierservice
Overseas |
41,65 |
|
|
Visaservice |
from 30,00 |
add charge of embassy and visaservice |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
*
Düsseldorf, Neuss, Willich, Krefeld, Ratingen,
Erkrath, Meerbusch without fee |
||
|
|
|
|
|
All agent fees are incl. legal VAT |
|
|
|
|
|
|
|
Travel information and booking of package
tours are still without fee |
||